über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen
- Hier erhalten Sie weitere Informationen
- Archiv
Die für die Ermittlung der Höhe eines Rentenversicherungsbeitrages für Pflegepersonen nach § 65 SGB XII heranzuziehende Rechengröße (Bestandsschutzfälle, vgl. Rundschreiben I Nr. 19/2004 vom 9. November 2004, Ziff. 3) hat sich für 2013 erhöht. Nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013 vom 26. November 2012 (BGBl. I S. 2361)beträgt
das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt 20111
32.100,00 € jährlich
(2.675,00 € monatlich).
Der Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt für 2013
18,9 %.
Die oben angegebenen Werte gelten für alle Bundesländer.
1 Die Werte der Vorjahre bitte ich der Tabelle der Rentenversicherungsbeiträge zu entnehmen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen
Archiv
Abgelöst durch
-
Schreiben vom 11. Dezember 2012
-
Schreiben vom 22. Dezember 2014
-
Sozialhilfe — Rechengrößen 2017.
-
Pflege — Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen für Pflegepersonen.