Arbeitsanweisung

Schreiben vom 20. Dezember 2011

über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen

Die für die Ermittlung der Höhe eines Rentenversicherungsbeitrages für Pflegepersonen nach § 65 SGB XII heranzuziehende Rechengröße (Bestandsschutzfälle, vgl. Rundschreiben I Nr. 19/2004 vom 9. November 2004, Ziff. 3) hat sich für 2013 erhöht. Nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013 vom 26. November 2012 (BGBl. I S. 2361)beträgt

das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt 20111

32.100,00 € jährlich

(2.675,00 € monatlich).

Der Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt für 2013

18,9 %.

Die oben angegebenen Werte gelten für alle Bundesländer.

1 Die Werte der Vorjahre bitte ich der Tabelle der Rentenversicherungsbeiträge zu entnehmen.

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