Öffentliche Stelle / Geltungsbereich

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der aktuellen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot Berliner Sozialrecht unter sozialrecht.berlin.de.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt bzw. aktualisiert?

Diese Erklärung wurde am 18.08.2026 erstellt bzw. überarbeitet.

Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch automatisierte Tests (Pa11y/axe-core) sowie manuelle Stichproben.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist weitgehend barrierefrei. Die automatisierte Prüfung hat keine kritischen Fehler identifiziert.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Zum Zeitpunkt des letzten Builds wurden keine automatisiert erkennbaren Barrieren identifiziert.

Barriere: PDF-Dokumente aus dem Archiv

  • Beschreibung: Ältere PDF-Dokumente, die aus dem vorherigen CMS-System migriert wurden, sind teilweise nicht barrierefrei gestaltet.
  • Maßnahmen: Sukzessive Überarbeitung bei Aktualisierungen.
  • Zeitplan: Sukzessive Überarbeitung bis Dezember 2026

Barriere: Vorschriftentexte nicht in Leichter Sprache

  • Beschreibung: Eine Einführungsseite in Leichter Sprache erläutert Aufgabe und Inhalte dieses Angebots. Die Vorschriftentexte selbst — Rundschreiben, Ausführungsvorschriften und Rechtsvorschriften — liegen weiterhin ausschließlich in ihrer amtlichen Fassung vor und sind nicht in Leichte Sprache übertragen.
  • Maßnahmen: Einführungsseite in Leichter Sprache bereitgestellt. Eine Übertragung der Vorschriftentexte selbst ist nicht vorgesehen, da allein die amtliche Fassung rechtlich verbindlich ist; die Seite in Leichter Sprache weist hierauf hin und verweist auf Beratungsstellen sowie auf die unten genannte Ansprechperson.
  • Zeitplan: Einführungsseite behoben (August 2026); Vorschriftentexte dauerhaft nur in amtlicher Fassung

Teilbereich: Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache (unverhältnismäßige Belastung)

  • Beschreibung: Die nach § 4 BITV 2.0 vorgesehenen Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache werden auf sozialrecht.berlin.de nicht angeboten.
  • Warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Das Angebot ist ein Fachportal für die Rechtsanwendung und richtet sich an die Sachbearbeitung in Bezirksämtern und Fachbereichen, nicht an die Allgemeinheit. Die geschuldeten Erläuterungen beschränken sich auf Hinweise zur Navigation, Erläuterungen zu den wesentlichen Inhalten und den Hinweis auf weitere Angebote; die Fachinhalte selbst — Verwaltungsvorschriften, Ausführungsanweisungen und Prüfschemata — sind davon nicht erfasst. Den Kosten einer Videoproduktion und dem laufenden Aktualisierungsaufwand bei jeder Änderung der Seitenstruktur steht damit ein sehr begrenzter Nutzen gegenüber.
  • Barrierefreie Alternative: Erläuterungen zu Aufbau und Inhalt des Angebots stehen in Leichter Sprache zur Verfügung. Über die unten genannte Feedback-Option können Informationen jederzeit in barrierefreier Form angefordert werden.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:

Name: Susanne Langhammer
E-Mail: Barrierefreiheit@senasgiva.berlin.de
Telefon: (030) 9028-1210

Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben, oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben. Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!

Link zum Kontaktformular (öffnet in neuem Fenster)
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit (öffnet in neuem Fenster)

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Tel.: (030) 9028-0
E-Mail: post@senasgiva.berlin.de