Schreiben vom 12. Dezember 2013 (mit Änderungen vom 22. Dezember 2014) über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen; Rechengrößen 2014/2015

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ARCHIV: Schreiben vom 12. Dezember 2013 (mit Änderungen vom 22. Dezember 2014)

über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen; Rechengrößen 20142015

Die für die Ermittlung der Höhe eines Rentenversicherungsbeitrages für Pflegepersonen nach § 65 SGB XII heranzuziehende Rechengröße (Bestandsschutzfälle, vgl. Rundschreiben I Nr. 19/2004 vom 9. November 2004, Ziffer 3) hat sich für 2015 erhöht. Nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015 vom 01. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1957) beträgt

das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt 2013

33.659,00 Euro jährlich

(2.804,92 Euro monatlich).

Die Werte der Vorjahre bitte ich der Tabelle der Rentenversicherungsbeiträge zu entnehmen.

18,9 %.

bleibt. Das Gesetz soll noch am selben Tag verabschiedet werden.

Der Bundesrat (Bundesrat Drucksache 562/14 ) hat am 19.12.2014 der Beitragssatzverordnung der Bundesregierung für das Jahr 2015 zugestimmt. Danach wird der Beitragssatz für die Rentenversicherung für 2015 auf 18,7 % abgesenkt. Die Verordnung ist jedoch noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Sollte es wider Erwarten noch zu einer Änderung des Beitragssatzes im Jahr 2015 kommen, werde ich Sie unverzüglich unterrichten.

Die oben angegebenen Werte gelten für alle Bundesländer.

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