über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach § 65 SGB XII in Altfällen
- Hier erhalten Sie weitere Informationen
- Archiv
Die für die Ermittlung der Höhe eines Rentenversicherungsbeitrages für Pflegepersonen nach § 65 SGB XII heranzuziehende Rechengröße (Bestandsschutzfälle, vgl. Rundschreiben I Nr. 19/2004 vom 9. November 2004, Ziff. 3) hat sich für 2011 erhöht. Nach der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2011 vom 03. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1761) beträgt
das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt 2009
30.506,00 € jährlich
( 2.542,17 € monatlich).
Der Beitragssatz für die Rentenversicherung beträgt für 2011
19,9 %.
Die o.a. Werte gelten für alle Bundesländer.
Hier erhalten Sie weitere Informationen
Archiv
Abgelöst durch
-
Sozialhilfe — Dezember 2010, in der geänderten Fassung vom 2011 über Übernahme von Rentenversicherungsbeiträgen nach in Altfällen.