vom 23. Februar 2015
Die Grundlage für die Gewährung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung nach § 30 Abs. 5 SGB XII bilden im Land Berlin allein die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe vom 10. Dezember 2014
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Das Rundschreiben I Nr. 02/2011 vom 22. März 2011 wird hiermit aufgehoben.
* Link wurde aktualisiert.