vom 22. März 2011
aufgehoben mit Rundschreiben Soz Nr. 04/2015 vom 23.02.2015
Die Grundlage für die Gewährung des Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung nach § 30 Abs. 5 SGB XII bilden im Land Berlin allein die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe vom 01. Oktober 2008.
Die Rundschreiben V Nr. 13/1998 vom 10. August 1998 und I Nr. 10/2008 vom 27. März 2009 werden hiermit aufgehoben.
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Mehrbedarfe (Sozialhilfe) — Ändert Regelungen zu Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung.