vom 27. Dezember 2016
Die Verwaltungsvorschriften über die Weiteranwendung der Verwaltungsvorschriften über den Betrieb und die einheitliche Anwendung des IT-Verfahrens im Sozialwesen vom 11. Oktober 2011 (ABl. S. 2559) traten mit Ablauf des 10. Oktober 2016 außer Kraft.
Sie sind wegen des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung gemäß Artikel 66, 67 der Verfassung von Berlin bis zum Neuerlass weiter anzuwenden.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
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Verwaltungsvorschriften über die Weiteranwendung der Verwaltungsvorschriften über den Betrieb und die einheitliche Anwendung des IT-Verfahrens im Sozialwesen
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