Rundschreiben Soz Nr. 12/2020

Verfahren und Anwendungshinweise für die Bewilligung von Leistungen der Einzelfallhilfe durch freiberufliche Einzelfallhelfer

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SGB IX Kap. 6 Eingliederungshilfe

Verfahren und Anwendungshinweise für die Bewilligung von Leistungen der Einzelfallhilfe durch freiberufliche Einzelfallhelfende

Die Einzelfallhilfe als Form der Assistenzleistung nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX ist in den Gemeinsamen Ausführungsvorschriften Eingliederungshilfe (AV EH) ab Nr. 171 geregelt.

Mit diesem Rundschreiben werden folgende Regelungen zur Vergütung gem. Nr. 181 AV EH Absatz 2 getroffen:

  1. Erhöhung der Geldleistung ab 01.04.2026
  2. Bearbeitungshinweise OPEN/PROSOZ (unverändert)

Geltungsdauer/-bereich:
Dieses Rundschreiben gilt bis auf Weiteres für die Teilhabefachdienste Soziales.

  1. Höhe der Geldleistung

Die entscheidenden Bemessungskriterien für die Höhe der Geldleistung sind Art, Umfang und Dauer der Leistungen, die für die Erreichung der Teilhabeziele notwendig zu erbringen sind.
Der Teilhabefachdienst entscheidet auf Basis des ermittelten Teilhabebedarfs und der Qualifikation des Einzelfallhelfenden, ob die Einzelfallhilfe als „einfache Assistenz“ oder „qualifizierte Assistenz“ erbracht wird und legt damit die entsprechende Höhe der Geldleistung fest (vgl. Nummer 176 Abs. 1 und Abs. 3 und 4 AV EH).

Basis für die Ermittlung der Geldleistung sind die Stundenpauschalen (60 Minuten) wie nachstehend:

Zeitraum 01.04.2026 bis 28.02.2027

Einfache Assistenz

Stufe 1

30,85 €

Stufe 2

34,16 €

Qualifizierte Assistenz

Stufe 1

38,92 €

Stufe 2

45,22 €

Zeitraum 01.03.2027 bis 31.12.2027

Einfache Assistenz

Stufe 1

31,47 €

Stufe 2

34,84 €

Qualifizierte Assistenz

Stufe 1

39,70 €

Stufe 2

46,12 €

ab 01.01.2028 bis auf Weiteres

Einfache Assistenz

Stufe 1

31,78 €

Stufe 2

35,19 €

Qualifizierte Assistenz

Stufe 1

40,10 €

Stufe 2

46,58 €

  1. Bearbeitungshinweise in OPEN/PROSOZ und Haushaltsstellen (unverändert)

Die Erfassung in OPEN/PROSOZ erfolgt im Leistungsbaum unter SGB IX Eingliederungshilfe, Maßnahmen wie folgt:

Leistungen für geistige, körperliche oder mehrfache Behinderung

 Soziale Teilhabe

 Assistenz § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 SGB IX

      > einfache Assistenz § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX

        > Außerhalb Berliner Rahmenvertrag

          > Außerhalb besonderer Wohnformen
HHSt .../67133/405 - einfache Assistenz (außerhalb bWf) - g/k


Leistungen für geistige, körperliche oder mehrfache Behinderung

Soziale Teilhabe

Assistenz § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 SGB IX

> qualifizierte Assistenz § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX

> Außerhalb Berliner Rahmenvertrag

> Außerhalb besonderer Wohnformen
HHst ..../67133/411 - qualifizierte Assistenz (außerhalb bWf) - g/k


Leistungen für seelische Behinderung

Soziale Teilhabe

    > Assistenz § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 SGB IX

      > einfache Assistenz § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX

        > Außerhalb Berliner Rahmenvertrag

          > Außerhalb besonderer Wohnformen

HHSt ..../67133/406 - einfache Assistenz (außerhalb bWf) – s


Leistungen für seelische Behinderung

Soziale Teilhabe

Assistenz § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 SGB IX

> qualifizierte Assistenz § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX

> Außerhalb Berliner Rahmenvertrag

> Außerhalb besonderer Wohnformen
HHSt ..../67133/412 - qualifizierte Assistenz (außerhalb bWf) – s


Sofern es sich bei der gewährten Einzelfallhilfe um Elternassistenz handelt, erfolgt die Erfassung in OPEN/PROSOZ im Leistungsbaum unter SGB IX Eingliederungshilfe > Maßnahmen wie folgt:

Leistungen für geistige, körperliche oder mehrfache Behinderung

Soziale Teilhabe

Assistenz § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX i.V.m. § 78 SGB IX

      > Leistungen an behinderte Eltern § 113 Abs. 2 Nr. 2  SGB XI i.V.m § 78 Abs. 3 SGB IX

    • Einfache Assistenz

HHSt .../67133/421 – Elternassistenz – g/k

Für Leistungsberechtigte mit Leistungen nach § 2 AsylbLG entsprechend SGB IX erfolgt die Erfassung wie vorstehend.

Die ausgewählten Bedarfe sind in den fachlich zutreffenden OPEN-Personenkreisen jeweils mit der HHSt .../67133/180 verknüpft.

Es stehen folgende Erfassungsmasken zur Verfügung:

  1. Stunden-/Minutensatz (Erfassung wöchentliche/monatliche Bewilligung)
  2. Kontingent (Erfassung als Kontingent für Bewilligungszeitraum) 
  3. Monatsmaske (Erfassung monatlicher Rechnungsbetrag)

Dazu sind die OPEN/PROSOZ-Anwenderhinweise Einzelfallbearbeitung zu beachten.