Rundschreiben Soz Nr. 01/2014

Weiteranwendung der Ausführungsvorschriften über die Anwendung des § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes (AV § 1a AsylbLG)

Die Ausführungsvorschriften über die Anwendung des § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 18. Januar 2006 (ABl. S. 267), geändert mit Verwaltungsvorschriften vom 18. Mai 2009 (ABl. S. 1248) treten mit Ablauf des 30. Juni 2014 außer Kraft und müssen daher neu erlassen werden. Sie werden derzeit überarbeitet. Wegen des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung (vergleiche Neumann in Pfennig/Neumann, Verfassung von Berlin, 3. Auflage 2000, Artikel 66, 67, Rn. 30) sind sie bis zum Neuerlass weiter anzuwenden.

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales

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