Die Ausführungsvorschriften zur Eingliederung behinderter Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (AV Eingliederungshilfe – AV EH ) vom 9. Februar 2007 (ABl. S. 667) treten mit Ablauf des 29. Februar 2012 außer Kraft. Sie müssen daher neu erlassen werden. Wegen des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung (vergleiche Neumann in Pfennig/ Neumann, Verfassung von Berlin, Artikel 66, 67, Rn. 30) sind sie bis zum Neuerlass weiter anzuwenden.
Weiteranwendung der Ausführungsvorschriften zur Eingliederung behinderter Menschen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
Weitergeltung angeordnet für:AV EGH SGB XII — Eingliederung behinderter Menschen nach dem SGB XII
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