Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat für die Kriegsopferfürsorge ab 1. Januar 2002 für die Wegstreckenentschädigung für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz einen Pauschbetrag von 0,17 €/km empfohlen. Darin ist ein Reparaturkostenanteil von 0,03 €/km enthalten.
Die Pauschale beträgt ab 1. Januar 2002 monatlich 50,00 €. Sie unterstellt einen ausschließlich schädigungsbedingten Mehrfahrtenbedarf von rd. 294 km/Monat.
Ich bitte, in der Eingliederungshilfe entsprechend zu verfahren und weise darauf hin, dass bei einem höheren Bedarf als 294 km/Monat die Pauschale nicht gewährt werden kann. In diesem Falle ist eine Einzelberechnung vorzunehmen.
Das Rundschreiben III Nr. 1 / 2002 vom 08. Januar 2002 wird hiermit aufgehoben.
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Abgelöst durch
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Eingliederungshilfe — Regelt Beförderungskosten für behinderte Studierende an staatlichen Hochschulen Berlins.
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Eingliederungshilfe — Regelt Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker.