Rundschreiben I Nr. 16/2004

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den §§ 53 ff. SGB XII; laufende Hilfe zum Betrieb und zur Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges

SGB XII Kap. 6 Eingliederungshilfe

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat für die Kriegsopferfürsorge ab 1. Januar 2002 für die Wegstreckenentschädigung für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz einen Pauschbetrag von 0,17 €/km empfohlen. Darin ist ein Reparaturkostenanteil von 0,03 €/km enthalten.

Die Pauschale beträgt ab 1. Januar 2002 monatlich 50,00 €. Sie unterstellt einen ausschließlich schädigungsbedingten Mehrfahrtenbedarf von rd. 294 km/Monat.

Ich bitte, in der Eingliederungshilfe entsprechend zu verfahren und weise darauf hin, dass bei einem höheren Bedarf als 294 km/Monat die Pauschale nicht gewährt werden kann. In diesem Falle ist eine Einzelberechnung vorzunehmen.

Das Rundschreiben III Nr. 1 / 2002 vom 08. Januar 2002 wird hiermit aufgehoben.

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