Aufhebungs-VV Berufungsvorschläge

Aufhebung der VV zur Ermittlung von Berufungsvorschlägen für die Mitgliedschaft in den bezirklichen Seniorenvertretungen

Aufgrund von § 4 Absatz 2 Satz 5 des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes vom 25. Mai 2006 (GVBl. S. 458) wird bestimmt:

  1. Die Verwaltungsvorschriften zur Ermittlung von Berufungsvorschlägen für die Mitgliedschaft in den bezirklichen Seniorenvertretungen (VV Berufungsvorschläge) vom 23. August 2006 (ABl. S. 3338) werden aufgehoben.
  2. Diese Verwaltungsvorschriften treten am 17. Juli 2011 in Kraft.

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