Auszug aus Anlage 2 der Richtlinien über die Förderung von eigengenutztem Wohneigentum – Eigentumsförderungssätze 1999 – vom 25. Mai 1999 (ABl. S. 2918)
Kostenobergrenzen
Bauvorhaben sind förderungsfähig, wenn folgende Kostenobergrenzen eingehalten werden:
| Eigentumswohnung in Mehrfamilienhäusern | Reihenmittelhaus | Reihenendhaus Doppelhaushälfte | Freistehendes Eigenheim Zweifamilienhaus | |
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| Kosten des Bauwerks Gruppe 3 DIN 276/1981 nicht unterkellerte Objekte | 1074 €/qm Wohnfläche | 1074 €/qm Wohnfläche | 1125 €/qm Wohnfläche | 1227 €/qm Wohnfläche |
| Kosten des Bauwerks Gruppe 3 DIN 276/1981 unterkellerte Objekte | 1278 €/qm Wohnfläche | 1329 €/qm Wohnfläche | 1380 €/qm Wohnfläche | 1483 €/qm Wohnfläche |
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