Abschnitt A (Nummer 2 Buchstabe a)
Für Einzelvorträge, sonstige Aufgaben aus der Lehrtätigkeit, Einzel- und Gruppensupervisionen, Arbeitsgemeinschaften sowie Podiumsdiskussionen werden folgende Honorare gewährt:
Unterabschnitt I
Honorar je Doppelstunde (90 Minuten; Honorarrahmen von ….. € bis ….. €)
Gruppe 1 (132,95 € bis 167,65 €)
Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (vergleiche Protokollerklärung Nummer 1 zu Teil I der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) erfordert und die von hervorgehobener Bedeutung ist, wenn die Gewinnung einer besonders qualifizierten Honorarkraft für die Durchführung der Veranstaltung unabdingbar ist.
Gruppe 2 (52,24 € bis 80,18 €)
Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (vergleiche Protokollerklärung Nummer 1 zu Teil I der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert.
Gruppe 3 (37,66 € bis 46,17 €)
Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom Fachhochschule) oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert.
Gruppe 4 (31,59 € bis 37,66 €)
Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene Fachschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert.
Gruppe 5 (13,77 € bis 31,59 €)
Für Tätigkeit, die keine spezielle Ausbildung erfordert.
Honorarkräfte als Betreuerinnen und Betreuer von Gruppen und andere freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter (insbesondere Helferinnen und Helfer) erhalten je Zeitstunde in Abhängigkeit von der für die Betreuungs- oder Helfertätigkeit erforderlichen Qualifikation und Dauer der Tätigkeit ein Honorar nach Abschnitt B Unterabschnitt I.
Unterabschnitt II
Tagespauschalen für Tätigkeiten mit einem zeitlichen Umfang von mindestens 8 Stunden (je 60 Minuten; Honorarrahmen von ….. € bis ….. €)
Gruppe 1 (167,65 € bis 227,18 €)
Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (vergleiche Protokollerklärung Nummer 1 zu Teil I der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert.
Gruppe 2 (139,71 € bis 177,37 €)
Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom Fachhochschule) oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert.
Gruppe 3 (115,41 € bis 139,71 €)
Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene Fachschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert.
Gruppe 4 (73,44 € bis 115,41 €)
Für Tätigkeit, die keine spezielle Ausbildung erfordert.
Unterabschnitt III
Für Betreuer von Gruppen bei internatsmäßiger Unterbringung (Honorarrahmen von ….. € bis ….. €)
Gruppe 1 (77,75 € bis 120,27 €)
Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter des Unterabschnitts I Gruppe 2 als Betreuer mit Lehrtätigkeit, sofern sie Einzelvorträge im Sinne von Nummer 2 Buchstabe a halten, bis zur Dauer von höchstens 1,5 Doppelstunden.
Gruppe 2 (55,88 € bis 69,25 €)
Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter des Unterabschnitts I Gruppe 3 als Betreuer mit Lehrtätigkeit, sofern sie Einzelvorträge im Sinne von Nummer 2 Buchstabe a halten, bis zur Dauer von höchstens 1,5 Doppelstunden.
Gruppe 3 (47,38 € bis 54,66 €)
Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter des Unterabschnitts I Gruppe 4 als Betreuer mit Lehrtätigkeit, sofern sie Einzelvorträge im Sinne von Nummer 2 Buchstabe a halten, bis zur Dauer von 1,5 Doppelstunden.
Gruppe 4 (9,72 €)
Für freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter des Unterabschnitts I Gruppe 1, 2 oder 3 als Betreuer für die Zeit nach Beendigung der Lehrtätigkeit bis zum Ende der Betreuungstätigkeit bis zur Höchstdauer von 10,5 Stunden je Zeitstunde.
Freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter der Gruppen 1, 2 oder 3 erhalten für den Bereitschaftsdienst nach 22.00 Uhr bis zum Beginn des nächsten Arbeitstages in begründeten Einzelfällen einen Zuschlag von insgesamt 21,87 €.
Abschnitt B (Nummer 2 Buchstabe b)
Betreuungs- und Beratungsmaßnahmen sowie Prüfertätigkeiten
Unterabschnitt I
Für- die Beratung und sozialpädagogische Einzel- und Gruppenbetreuung
- sowie zur Teilnahme an notwendigen Supervisionen,
- die Leitung von Senioreninteressengruppen,
- die Leitung von Gruppen in Vorbereitung auf das Seniorenalter,
- die Leitung beschäftigungstherapeutischer Maßnahmen
Honorar je Zeitstunde (60 Minuten; Honorarrahmen von ….. € bis ….. €)
Gruppe 1 (18,22 € bis 23,08 €)
Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (vergleiche Protokollerklärung Nummer 1 zu Teil I der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert.
Gruppe 2 (13,36 € bis 15,79 €)
Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom Fachhochschule) oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert.
Gruppe 3 (10,93 € bis 13,36 €)
Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene Fachschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert.
Gruppe 4 (9,18 € bis 10,93 €)
Für Tätigkeit, die keine spezielle Ausbildung erfordert.
Unterabschnitt II
Für Prüfertätigkeiten
Honorar je Zeitstunde (60 Minuten; Honorarrahmen von ….. € bis ….. €)
Gruppe 1 (18,22 € bis 23,08 €)
Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (vergleiche Protokollerklärung Nummer 1 zu Teil I der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert.
Gruppe 2 (13,36 € bis 15,79 €)
Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene Hochschulbildung (Bachelor oder Diplom Fachhochschule) oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert.
Gruppe 3 (10,93 € bis 13,36 €)
Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene Fachschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert.
Unterabschnitt III
Für die Betreuung von Gruppen, Helfertätigkeit bei der Beratung, bei sozialpädagogischer Einzel- und Gruppenbetreuung und in anderen Fällen
Honorar je Zeitstunde (60 Minuten; Honorarrahmen von ….. € bis ….. €)
Gruppe 1 (10,93 € bis 13,36 €)
Für Tätigkeit, die eine abgeschlossene Fachschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erfordert.
Gruppe 2 (9,18 € bis 10,93 €)
Für Tätigkeit, die keine spezielle Ausbildung erfordert.
Abschnitt C (Nummer 2 Buchstabe c)
Verhandlungsdolmetscherinnen bzw. Verhandlungsdolmetscherinnen, Sprach- und Integrationsmittlerinnen bzw. Sprach- und Integrationsmittler und fremdsprachliche Assistentinnen bzw. fremdsprachliche Assistenten
Honorar je Zeitstunde (60 Minuten; Honorarrahmen von ….. € bis ….. €)
Gruppe 1 (12,15 € bis 15,79 €)
Für fremdsprachliche Assistentinnen und fremdsprachliche Assistenten sowie für Sprachmittlungstätigkeit.
Gruppe 2 (15,09 € bis 19,43 €)
Für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und Sprach- und Integrationsmittler mit entsprechender Qualifikation.
Gruppe 3 (27,94 € bis 31,59 €)
Für Verhandlungsdolmetscherinnen und Verhandlungsdolmetscher.
Gruppe 4 (31,59 € bis 34,02 €)
Für Verhandlungsdolmetscherinnen und Verhandlungsdolmetscher bei vielseitiger Verwendung (vielseitige Verwendung erfordert die Fähigkeit, auf mehreren Fachgebieten zu dolmetschen).
Gruppe 5 (34,02 € bis 37,66 €)
Für Verhandlungsdolmetscherinnen und Verhandlungsdolmetscher bei allseitiger Verwendung (allseitige Verwendung setzt die Fähigkeit voraus, ohne Rücksicht auf die Zahl der Teilnehmenden in Konferenzen oder bei Besprechungen zwischen führenden Persönlichkeiten auf den wesentlichen Fachgebieten des Ressorts und gegebenenfalls auch auf einzelnen ressortfremden Fachgebieten zu dolmetschen).
zur HonVSoz
Anlage zu: VV HonVSoz
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Vergütungssätze für freiberufliche Tätigkeiten im Sozialbereich (Beträge).