Version 1.0 mit Stand der Bearbeitung vom 03.03.2022
Der Krieg in der Ukraine verursacht Fluchtbewegungen u. a. in Richtung Deutschland, und auch in Berlin kommen bereits Menschen an, die hier Schutz suchen.
Aufenthaltsrechtliche Situation
Ukrainische Staatsangehörige, die im Besitz eines biometrischen Reisepasses sind, können sich zunächst für 90 Tage in Deutschland visafrei aufhalten. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) hat diesen Zeitraum per Allgemeinverfügung vom 25.02.2022 bis zum 31.05.2022 verlängert.Aktuell ist noch nicht geklärt, auf welcher Rechtsgrundlage der weitere Aufenthalt des Personenkreises erlaubt werden wird. Möglich ist die Gewährung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wegen des Krieges, die allerdings einen entsprechenden EU-Ratsbeschluss voraussetzt, der noch nicht vorliegt.
Leistungsrechtliche Situation
Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG zieht nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 a) AsylbLG die Zuordnung zum Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes nach sich.
Die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung von Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, liegt bei den Sozialämtern. Liegt kein melderechtlicher Eintrag vor oder ist dieser nicht zuständigkeitsbegründend im Sinne der AV ZustAsylbLG i.V.m. AV ZustSoz, gilt das Geburtsdatenprinzip.
Bis zur endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation sind nach dem Beschluss des Senats vom 1. März 2022 im Vorgriff auf die zu einem späteren Zeitpunkt zu erteilenden Aufenthaltserlaubnisse auch denjenigen Menschen Leistungen nach dem AsylbLG zu gewähren, die aktuell lediglich einen Reisepass oder ein Visum besitzen.
Die Leistungen schließen bei Bedarf die umgehende Anmeldung bei einer Krankenkasse zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung nach § 4 AsylbLG i.V.m. der Vereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V ein.
Verfahren
Ein Standort als Anlaufstelle für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraft.
Verfahren
Ein Standort als Anlaufstelle für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraft.
Verfahren
Ein Standort als Anlaufstelle für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraft.
Verfahren
Ein Standort als Anlaufstelle für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraft.
Verfahren
Ein Standort als Anlaufstelle für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraft.
Verfahren
Ein Standort als Anlaufstelle für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraft.
Verfahren
Ein Standort als Anlaufstelle für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraft.
Verfahren
Ein Standort als Anlaufstelle für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraft.
Verfahren
Ein Standort als Anlaufstelle für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraft.
Verfahren
Ein Standort als Anlaufstelle für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraft.
Verfahren
Ein Standort als Anlaufstelle für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraft.
Verfahren
Ein Standort als Anlaufstelle für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraft.
Verfahren
Ein Standort als Anlaufstelle für Personen aus der Ukraine, die Schutz vor dem Krieg suchen, wird aktuell noch vorbereitet.
Die Schaffung von Unterkünften und deren Belegung erfolgt über das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.
Informationen zum Ablauf des Aufnahmeprozesses werden nachgereicht.
Die Regelung tritt nach einer endgültigen Entscheidung über die aufenthaltsrechtliche Situation außer Kraft.