Auszug aus Anlage 2 der Richtlinien über die Förderung von eigengenutztem Wohneigentum – Eigentumsförderungssätze 1999 – vom 25. Mai 1999 (ABl. S. 2918)
Kostenobergrenzen
Bauvorhaben sind förderungsfähig, wenn folgende Kostenobergrenzen eingehalten werden:
| Eigentumswohnung in Mehrfamilienhäusern (€) | Reihenmittelhaus (€) | Reihenendhaus Doppelhaushälfte (€) | Freistehendes Eigenheim Zweifamilienhaus (€) | |
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| Kosten des Bauwerks Gruppe 3 DIN 276/1981 nicht unterkellerte Objekte | 1074/qm Wohnfläche | 1074/qm Wohnfläche | 1125/qm Wohnfläche | 1227/qm Wohnfläche |
| Kosten des Bauwerks Gruppe 3 DIN 276/1981 unterkellerte Objekte | 1278/qm Wohnfläche | 1329/qm Wohnfläche | 1380/qm Wohnfläche | 1483/qm Wohnfläche |
zur AV-VSH
Anlage zu: AV VSH
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Einkommen und Vermögen (Sozialhilfe) — Schonvermögen und Vermögensfreibeträge bei Hilfe zum Lebensunterhalt (Rechtsprechung).
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Einkommen und Vermögen — Anlage 1 zu den Einsatz von Vermögen.