Anlage 2 zur AV VSH

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Ausführungsvorschrift

Soziales

Auszug aus Anlage 2 der Richtlinien über die Förderung von eigengenutztem Wohneigentum – Eigentumsförderungssätze 1999 – vom 25. Mai 1999 (ABl. S. 2918)

Kostenobergrenzen

Bauvorhaben sind förderungsfähig, wenn folgende Kostenobergrenzen eingehalten werden:

Kostenobergrenzen bei Bauvorhaben.
Eigentumswohnung in Mehrfamilienhäusern (€) Reihenmittelhaus (€) Reihenendhaus Doppelhaushälfte (€) Freistehendes Eigenheim Zweifamilienhaus (€)
Kosten des Bauwerks Gruppe 3 DIN 276/1981 nicht unterkellerte Objekte 1074/qm Wohnfläche 1074/qm Wohnfläche 1125/qm Wohnfläche 1227/qm Wohnfläche
Kosten des Bauwerks Gruppe 3 DIN 276/1981 unterkellerte Objekte 1278/qm Wohnfläche 1329/qm Wohnfläche 1380/qm Wohnfläche 1483/qm Wohnfläche

zur AV-VSH

Anlage zu: AV VSH