Die Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht enthält Landesgesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungs- und Ausführungsvorschriften, Rundschreiben sowie sonstige Regelungen aus den Zuständigkeitsbereichen der für Soziales und Pflege zuständigen Senatsverwaltungen.
Dokumentenarten
Diese Sammlung enthält verschiedene Arten von Dokumenten. Sie unterscheiden sich in ihrer rechtlichen Verbindlichkeit:
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Gesetze und Rechtsverordnungen
Gesetze und Rechtsverordnungen sind Rechtsnormen. Sie sind für jedermann verbindlich.
Berliner Landesgesetze
Berliner Landesgesetze entstehen nach dem in der Berliner Landesverfassung vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren. Sie werden durch den Regierenden Bürgermeister oder das zuständige Senatsmitglied verkündet.
Rechtsverordnungen
Rechtsverordnungen werden von den Landesregierungen der Bundesländer, im Land Berlin also vom Berliner Senat, erlassen.
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Ausführungsvorschriften (Verwaltungsvorschriften)
Verwaltungsvorschriften regeln die Arbeitsabläufe und das Handeln von Behörden, zum Beispiel der Bezirksämter von Berlin. Sie sind ausschließlich für die angesprochenen Behörden verbindlich.
Sie bestimmen Rechtsnormen wie Gesetze oder Rechtsverordnungen genauer und werden vom Berliner Senat oder einer Senatsverwaltung erlassen. Sie begründen gegenüber Bürgerinnen und Bürgern keine direkten Rechte und Pflichten.
Verwaltungsvorschriften, die zur Ausführung von Gesetzen oder Rechtsverordnungen erlassen werden, heißen Ausführungsvorschriften.
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Rundschreiben
Rundschreiben sind Schreiben an bestimmte Behörden, in denen Empfehlungen ausgesprochen, Mitteilungen gemacht oder Auskünfte erbeten werden. Rundschreiben sind für die angesprochenen Behörden nicht verbindlich.
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Sonstige Regelungen
Schreiben richten sich ähnlich den Rundschreiben an bestimmte Behörden. Sie sind für die angesprochenen Behörden nicht verbindlich und haben empfehlenden Charakter.
Hierunter fallen auch Gemeinsame Arbeitsanweisungen der Berliner Bezirksämter. Diese werden unter Federführung der Bezirksämter erstellt und durch die für Soziales zuständigen Bezirksstadträte aller Bezirke im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung erlassen.
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Gesetzliche Grundlagen
Die Dokumente in dieser Sammlung beziehen sich auf verschiedene Sozialgesetzbücher und weitere Gesetze:
Bundesrecht
Das Bundesministerium der Justiz veröffentlicht gemeinsam mit der juris GmbH das für den Sozialbereich relevante Bundesrecht kostenfrei im Internet.
→ gesetze-im-internet.de
Abkürzungsverzeichnis
Im Berliner Sozialrecht werden zahlreiche Abkürzungen verwendet. Unser Abkürzungsverzeichnis hilft bei der Orientierung.
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Archiv
Aufgehobene oder durch neuere Fassungen ersetzte Dokumente werden im Archiv aufbewahrt. Sie stehen weiterhin für historische Recherchen zur Verfügung und sind entsprechend gekennzeichnet.
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Zuständige Behörden
Richten Sie Ihre Anfragen bitte direkt an die für Sie zuständige Behörde.
Die Berliner Bezirke – insbesondere die Sozialämter, Jugendämter und JobCenter – sowie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) entscheiden eigenverantwortlich über die Ausführung des Sozialrechts. Sie sind Ihre Ansprechpartner und beraten Sie gern.
Der Senatsverwaltung steht von Gesetzes wegen weder eine Rechts- noch eine Fachaufsicht zu. Sie ist keine Widerspruchsbehörde.