RS Neuanmietung Wohnungslose
Aktuell – 05.12.2022
Rundschreiben
Soziales
Neuanmietung von Wohnraum durch Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen nach Ziffer 3.4 Absatz 2 der Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und §§ 35, 35a und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AV-Wohnen)